Diese Betriebsordnung gilt in ihrer Fassung auf dem Betriebsgrundstück und für alle Gebäude und Anlagen des Unternehmens.
Backofen Metallschrotthandel GmbHl & Co.KG
Sammelbahnhof 6a
68305 Mannheim
Sie gilt weiterhin – jeweils weiblich und männlich gemeint – für alle Mitarbeiter, Kunden als Anlieferer oder Abholer von Abfällen und/oder
Wertstoffen, für alle Vertragsfirmen oder Partnerfirmen, Spediteure und sonstige beauftragte
Dienstleister und für alle Dritten, die auf unserem Firmengelände in Kontakt mit unserem Unternehmen treten wollen.
Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten für betriebsfremde Personen
und Anlieferungen sind Montag bis Freitag
von 07:30 bis 17:00 Uhr und Samstag von 07:30 bis 13:30 Uhr
Warenannahme endet 30 min vor Betriebsschluss
Waage: Der Wägebereich ist außer für Wiegevorgänge stets freizuhalten und darf, wenn ein Fahrzeug auf
der Waage steht, nicht betreten werden
Suchtmittel: Gemäß §15 der BGV A1 “Grundsätze der Prävention” dürfen Beschäftigte, die infolge
Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeiten
ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen,nicht beschäftigt werden.
Suchtmittel (Alkohol / Drogen) sind auf dem Betriebsgelände verboten.
Mitnahme von
Gegenständen: Jegliche Mitnahme von Materialen und Gegenständen sowie das Durchsuchen der Wertstoffe ist verboten.
Zum Schutz des betrieblichen und persönlichen Eigentums können Kontrollen angeordnet
werden, die sich auf mitgeführte Gegenstände erstrecken.
Beachtung von
Vorschriften Informieren Sie sich vor Aufnahme der Arbeit über die Vorschriften (UVV / BG), Betriebsanweisungen
und Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind sowie über die Lage der
nächsten Fluchtwege, Feuerlöscher, Feuermelder und Notruf- und Erste-Hilfe Einrichtungen.
Beachten Sie, dass auf dem Betriebsgelände Warnschutzkleidung zu tragen ist und in einigen
Teilbereichen die Pflicht besteht, besondere Körperschutzmittel (Schutzhelm, Schutzbrille,
Gehörschutz, Sicherheitsschuhe etc.) zu benutzen.
Beachten Sie die Verbotschilder! Insbesondere hinsichtlich der Brand und
Explosionsgefahr sowie für Gefahrstoffe.
Anmeldung: Jeder Betriebsfremde hat sich unverzüglich im Eingangsbereich oder der Waage an Tor 1
anzumelden. Auf Verlangen ist ein Personalausweis,ein Führerschein oder Dienstausweis
vorzulegen. Ein Betreten und Befahren des Betriebsgeländes ohne Anmeldung oder ausdrückliche
Genehmigung für jeden Einzelfall ist außer für Rettungskräfte im Einsatz untersagt.
Das Gelände ist mit Aufzeichnungsfunktion kameraüberwacht, ein Sicherheitsdienst ist auf
dem Gelände außerhalb der Arbeitszeit tätig
Verantwortliche
Personen Auf dem Betriebsgelände und in den Anlagen sind unterschiedliche Verantwortungsbereiche u.a.
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den Anlagengenehmigungen und in Teilbereichen
eine Fülle einzelner gesetzlicher Auflagen und Vorschriften (insbesondere auch des Arbeitsschutzes)
sicherzustellen und einzuhalten.
Die Verantwortung für die Erstellung dieser Betriebsordnung und deren Durchsetzung
gegenüber dem o.g. Personenkreis liegt bei der Betriebsleitung und den Weisungsbefugten
(Fuhrparkleitung, Werkstattleitung und Funktionsträgern),
die diese Aufgabe in detaillierte Einzelverantwortungsbereiche und in Arbeitsanweisungen
delegieren, kontrollieren und bei Verstößen konsequent reagieren.
Soweit nicht für einzelne Betriebsbereiche zusätzliche und/oder abweichende Regelungen in
den Anlagen aufgeführt sind, gelten die allgemeinen Grundsätze und alle Regelungen auch
hier uneingeschränkt.